Friends! / 08

SEITE 17 Friends Media News Datenschutz Friends Inside Friends Media Group alex.ferstl@friends-media-group.de Natürlich sind die Friends sparsame Schwaben. Mit Geiz hat es aber nichts zu tun, wenn wir Strom spa- ren, wo wir können. Natürlich geht es auch bei uns im Büro nicht ohne, vor allem die Computer wollen schließlich betrieben werden. Aber Steckdosenleisten mit Schalter, LED- und andere Energiesparlampen, besonders verbrauchsarme Rechner und Monitore tun uns nicht weh. Klimaanlage? Verwenden wir nur an sehr heißen Sommertagen im Besprechungsraum, damit wir bei hitzigen Debatten nicht zu sehr ins Schwitzen geraten! Am Arbeitsplatz tut’s auch der Ventilator sowie aus- giebiges Lüften in der ohnehin meist viel zu kurzen Sommerzeit. Unser Strom ist wasserblau und sonnengelb Strom kommt ja bekanntlich aus der Steckdose und ist immer gleich stark. Weniger stark fanden wir allerdings schon vor langer Zeit, dass Gundremmingen für uns die Stäbe glühen lässt und in Brandenburg die Kohleschaufel geschwungen wird. Deshalb bezie- hen wir sogenannten Ökostrom aus Wasserkraft und Sonnenener- gie. Das wurde uns vom ausgewählten Anbieter garantiert. Und die paar Cent mehr an Ausgaben haben wir durch das Stromsparen zügig wieder wettgemacht. Kreativ und alternativ: Die Friends unterwegs Besorgungen in der näheren Umgebung erledigen wir entweder mit dem Betriebsrad oder mit einem unserer zwei Segways. Okay, wirklich notwendig sind die vielleicht nicht, aber auch Schwaben wollen mal Spaß haben. Apropos Spaß: Seit April sind wir in unse- rem ersten Elektroauto unterwegs. Geeignet für Kunden- und Lie- ferantenbesuche innerhalb eines Radius von 150km, damit man ohne Nach„tanken“ auch wieder zurückkommt. Sie sind gerne zu einer Probefahrt eingeladen! Umweltbewusste Agentur oder sparsame Schwaben? Friends Media News SEITE 16 EU-Datenschutzgrundverordnung Sind Sie fit für den 25. Mai 2018 ? Friends Media Group ute.gierstorfer@friends-media-group.de Was macht die Friends Media Group? Die Agentur selbst ist auf einem stringen- ten Weg, die Verordnung umzusetzen. Erste Schritte waren die Voraussetzungen zur professionelle Verschlüsselung unse- res E-Mail-Verkehrs zu schaffen und die Einrichtung eines geschützten Portals für Onlinebewerbungen. Anfang des kommen- den Jahres wird die Website auf die neuen Bestimmungen umgestellt. Für alle Pro- zesse, bei denen regelmäßig personenbe- zogene Daten verarbeitet werden, erstellen wir die vorgeschriebenen Verarbeitungs- verzeichnisse. Unser Datenschutzbeauftragter ist Rechts­ anwalt Alexander Meyer vom Anwalts- büro47 bei uns im Haus. Ute Gierstorfer und Dieter Marschner von der Friends Media Group sowie unser Administrator Jürgen Etterer – digital LABS, ebenfalls bei uns im Haus – sind IHK-zertifizierte Daten- schutzbeauftragte. Dieses Team berät und unterstützt Sie bei allen Fragen zur neuen EU-Datenschutzgrundverordnung wie recht- liche Aspekte, technische Anforderungen, Personalfragen und Compliance-Themen. Die Uhr tickt: Ab dem 25. Mai nächsten Jahres findet die neue EU-Datenschutz- grundverordnung (DSGVO) Anwendung. Unternehmen bleiben damit noch etwa fünf Monate Zeit, um die Regelungen umzusetzen und rechtskonform zu werden. Die Verordnung führt zu einer weitgehen- den Vereinheitlichung des europäischen Datenschutzrechtes. Betroffen sind Unter- nehmen, die automatisiert personenbezo- gene Daten verarbeiten – und das trifft im Prinzip auf alle zu. Bereits das Speichern einer Adresse auf dem PC fällt unter die neue Regelung. Empfehlenswert – und je nach Unterneh- mensgröße und Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten im Unterneh- men auch gesetzliche Vorschrift – ist die Bestellung eines betrieblichen oder externen Datenschutzbeauftragten. Er muss der Aufsichtsbehörde gemeldet wer- den. Verantwortlich für den Datenschutz ist die Unternehmensleitung. Mit der ab Mai gültigen Verordnung verän- dert sich das Thema Datenschutz grund- legend. So führt zum Beispiel die neue Rechenschaftspflicht (accountability) in Artikel 5 der EU-DSGVO zu einer Beweis- lastumkehr. Heißt, das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnden Personen müssen die Einhaltung der Datenschutz- bestimmungen im Einzelfall nachweisen. Ist das nicht möglich, drohen drastische Strafen. Sogar bei kleinen und mittleren Unternehmen beträgt der Bußgeldrahmen bis zu 20 Millionen Euro. Es lohnt sich also, das Thema ernst zu nehmen. Die Umset- zung ist umfangreich, aber keine Hexerei.

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